Straßburg - Italien muss wegen ungerechtfertigter Enteignung dreier Baufirmen knapp 50 Millionen Euro Entschädigung zahlen. Das hat am Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden. Es ist die höchste Strafe, die der Gerichtshof nach internen Angaben in seiner 53-jährigen Existenz je ausgesprochen hat.
Dem Urteil zufolge hatte der Staat ein etwa 75.000 Quadratmeter großes bebautes Gelände an der Küste bei Bari aufgrund einer unklaren Gesetzeslage konfisziert und die Gebäude zerstört. Wegen dieser rechtlichen Unklarheiten habe man den Firmen nicht vorwerfen können, mit dem Bau gegen Gesetze zu verstoßen.
Das Gericht hatte bereits 2009 eine Verletzung des Schutzes des Eigentums nach der Menschenrechtskonvention festgestellt. Bei diesem aktuellen Urteil ging es nur um die Entschädigung. Gefordert hatten die Kläger mehr als 350 Millionen Euro.
Die bisherige Höchstsumme von 16 Millionen US-Dollar musste Griechenland 1994 an eine Raffinerie zahlen. Auch damals ging es um eine Verletzung des Schutzes des Eigentums.
Ein Gericht in Bari hatte 2010 die Enteignung des Geländes aufgehoben und die Rückgabe an die Besitzer angeordnet, doch der EGMR befand, dass die Kläger Anspruch auf Entschädigung hätten. Eine Rückgabe war nicht mehr möglich, da mittlerweile die Gebäude zerstört waren und das Gelände in einen Park verwandelt worden war.
cte/dpa
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Wirtschaft | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Unternehmen & Märkte | RSS |
| alles zum Thema Wirtschaft in Italien | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2012
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH